Wahre Rebellen scheuen keine Vergleiche und stellen sich höchsten Anforderungen. Eine unabhängige Beratungsagentur prüft und der FAM verleiht das FAM Qualitätssiegel, das es jedes Jahr auf´s Neue zu erobern gilt. Es garantiert Qualität, Transparenz und Sicherheit bei der Planung und Auftragsabwicklung. Wer sich den knallharten Prüfungen um Preisstruktur, Auflagenzahlen, Standortlisten, Distributionsnachweise und Remissionsberichte nicht stellt und die Anforderungen nicht besteht, fliegt raus.
So stellt sich auch für die mutigsten Rebellen immer wieder die spannende Frage, ob ihre genialen Ideen noch standhalten können, wenn sie an den Maßstäben der rauen Realität in der Werbelandschaft gemessen werden. Doch das spornt an und hält fit. Und so lautet das Motto der Rebellen:
Wer wissen will, was die Zukunft bringt, sollte sie am besten selbst gestalten!
Hintergrund zum FAM-Qualitätssiegel?
WAS?
Prüfung der Ambient-Medien der Anbieter im Fachverband Ambient Media e.V. Mindestens Kernmedien (Summe > 50% vom Ambientumsatz) in FAM-Prüfung:
- Prüfung nach über 100 Kriterien, darunter:
Preisliste, Angebote, Aufträge, Abrechung … - Distribution und Produktion Werbemittel
- Kernpunkt: Medianachweis anhand von Stempellisten, Photos, GPS-Daten etc.
WARUM?
Neutrale Qualitätskontrolle zur Erhöhung der Transparenz und des Vertrauens in Ambient-Abwicklung. Voller Umsetzungsnachweis.
Abgrenzung von Nicht-FAM-Anbietern, die keiner Prüfung unterliegen.
WIE?
Jährlich neue vor-Ort-Prüfung.
Prüfer selektiert die Prüf-Aufträge zufällig und unabgestimmt.
Kriterien-Check anhand eines abgestimmten FAM-Prüfkatalogs (gewichtetes Scoring-Prinzip) je Mediengattung: stationäre, mobile oder digitale Medien.
Nach Prüferempfehlung wird von einem Agenturgremium über die Zertifizierung entschieden.
WER?
Die Beratungsfirma msCS mit Sitz in Hamburg wurde vom Fachverband als neutraler, ambient-erfahrener Prüfer beauftragt.
WENN NICHT?
Die Prüfung durch den neutralen Prüfer ist eine Pflichtprüfung für FAM-Mitglieder gemäß § 4 Abs. (4) der Satzung. Wenn die Prüfung und Nachprüfung binnen 6 Monaten nicht erfolgreich war oder eine Prüfung verhindert wurde, wird das Mitglied vom Verband ausgeschlossen.



